Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Ein AVGS kann grundsätzlich beantragt werden von:
Personen, die arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind (ALG I oder Bürgergeld / ALG II)
Berufsrückkehrer:innen (nach Elternzeit, Pflegezeit etc.)
Hochschulabsolvent:innen auf Jobsuche
Personen in Kündigung oder mit befristeten Verträgen
Selbstständigen in beruflicher Umorientierung
Bitte beachten: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines AVGS – die Entscheidung liegt im Ermessen Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Wie erhalten Sie einen AVGS?
Arbeitssuchend melden, falls noch nicht geschehen – bei der Agentur für Arbeit. Alternativ falls zutreffend beim JobCenter melden.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit oder beim JobCenter und erkundigen Sie sich nach einem AVGS für ein Karrierecoaching.
Nennen Sie mich gerne direkt als Anbieter – Sie erhalten von mir auf Anfrage gerne ein Formblatt mit allen Infos zu meinem Angebot zur Weiterleitung an Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit / beim JobCenter (Stundenumfang Maßnahme, Durchführungsform etc.)
Sobald Sie den AVGS-Gutschein erhalten haben, reichen Sie diesen bei mir ein. Wir klären daraufhin alle Details und das Coaching kann nach Bewilligung starten.
Fragen? Ich unterstütze Sie gerne.
Wenn Sie wissen möchten, ob ein AVGS-Coaching für Sie infrage kommt oder Sie Unterstützung bei der Beantragung brauchen, melden Sie sich gerne bei mir. Ich biete Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch an.